Angeln auf Raubfisch rund um die Schonzeit(en)

Schonzeit, Spinfischen und Köder

 

In jedem Jahr haben wir gesetzlich oder zusätzlich durch unsere Gewässerordnung gesetzte Schonzeiten für Zielfische, die den entsprechenden Fisch zu bestimmten Zeiten (i.d.R. Fortpflanzung)Spinner Repertoire schützen soll und muß. Immer wieder kommen natürlich die Fragen zur Ausübung unseres Hobbies bei sich überschneidenden Schonzeiten auf.

Unsere Vereinsgewässerordnung sagt nicht, dass Spinnköder in der Raubfischschonzeit verboten sind.

Natürlich muss ich meinen Raubfischköder der zu beangelnden Fischart anpassen und kann nicht mit großen Gummifischen oder ähnlichem auf Hechte angeln. Auch kann ich nicht mit Köderfischen oder Fischstücken die auch noch mit Drilling bestückt sind angeln. Wenn man eine Ködergröße bis ca. 8 cm wählt, ist man bei Kontrollen auf der sicheren Seite.

Sollte die Zanderschonzeit beginnen, kann ich dann auch nur mit typischen Barschködern angeln die also wesentlich kleiner sind. Natürlich steht nicht am Köder “Lieber Hecht oder lieber Zander das ist nicht für Dich gedacht also bitte nicht anbeißen“. Wir müssen da schon an unsere Mitglieder appellieren den Fisch der falsch gebissen hat möglichst schonend zurückzusetzen.

Ich glaube das leuchtet ja auch jedem ein das wir unsere Bestände gerade in der Laichzeit schützen müssen.

Mit der JHV 2022 wurde beschlossen:

Während der Raubfischschonzeit ist das Angeln mit Köderfischen oder Teilen davon, sowie Kunstköder über 8cm Länge verboten!

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