Aus gegebenem Anlass der Hinweis:
Da es in letzter Zeit wiederholt aufgetreten ist, dass Vereinsmitglieder ihrem Hobby am See mit einem dort abgestellten (aufgebauten) Wohnwagen nachgegangen sind, möchten wir an dieser Stelle dringlich darauf hinweisen, dass dies gem. § 9 Gewässerordnung wie das Aufstellen von Zelten/Pavillons NICHT gestattet ist. Bisher waren alle Angetroffenen einsichtig und vernünftig.
Abgesehen davon, sind Wohnmobile (ohne Vorzelt o.ä.) zu dulden, da dies einem Anreise-Fahrzeug gleichzustellen ist. Der Charakter des Campings darf aber auch hier nicht aufkommen.