ACHTUNG steigende Waldbrandgefahr!

 

Durch die anhaltendeWaldbrandgefahr Hitze und Trockenheit bereits mit Beginn Juni leidet die Natur extrem. Die Austrocknung ist bereits so weit fortgeschritten, dass bei der Waldbrandgefahr die durch die Landkreise ausgerufen wird, erneut Warnstufe 2 erreicht ist (Quelle siehe DWD-link unten). Nicht zu unterschätzen ist der Grasland-Feuerindex, der die Entzündungsgefahr von trockenem Gras ausdrückt und i.d.R. eine Stufe über der Warnstufe der Waldbrandgefahr liegt.

Bitte bei den Fahrzeugen darauf achten, dass der Katalysator sich sehr stark erhitzt und problemlos das trockene Gras entzünden kann, wenn man sein Auto über diesem  abstellt.

Daher möchten wir euch aktuell bitten, das Grillen an unseren Seen (offenes Feuer ist sowieso nicht erlaubt) mit Vorsicht und nur entsprechenden Grillgerätschaften (Grill mit Abstand zum Boden) als Vorsichtsmaßnahme umzusetzen.

Ab Warnstufe4/5 sollte von der Nutzung eines Grills komplett abgesehen werden 

 

Hinweis: Was ist im Wald verboten?

In Waldgebieten gelten viele Regeln und Verbote rund um das Feuer das ganze Jahr über. Besonders bei erhöhter Waldbrandgefahr können Brände durch das Beachten folgender Regeln verhindert werden:

  • • Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe entzünden.
  • • Grillen ist nur auf freigegebenen Grillplätzen erlaubt.
  • • Im Wald gilt bundesweit von Anfang März bis zum 31. Oktober ein allgemeines Rauchverbot. In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen im Wald sogar generell verboten.

Auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes gibt es eine täglich aktualisierte Landkarte Deutschlands, auf der die Gefährdung des Waldes durch Waldbrand zu finden ist. 



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