Die Seen des Vereins

Wir stellen Euch hier unsere Seen in einer Kurzübersicht vor. Zu einer detaillierten Beschreibung gelangt Ihr durch einen Maus-Klick auf das Foto. Im Anschluss gibt es einen Auszug aus der Gewässerordnung und weitere Hinweise sowie den Besatz der Seen.


Adenstedt
Adenstedt
Der zwischen Adenstedt und Groß Bülten gelegene Kiessee bietet bietet auf einer Uferstrecke von ca. 300 m gute Angelmöglichkeiten auf Karpfen und Zander. Die Gewässergröße beträgt ca. 32,5 ha.
 
Berkum I
Berkum I
Berkum I ist ein älterer, ca. 4,5 ha großer Kiessee. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich Berkum II an. Berkum I weist einen guten Bestand an Karpfen, Aal, Zander und Schleie auf.
 
Berkum II
Berkum II
Berkum II ist ein junger Kiessee, der neben Berkum I gelegen ist. Obwohl auf ca. 2,5 h bislang vorrangig Karpfen gefangen wurden, sollten auch Schleie und Zander durchaus möglich sein.
 
Dungelbeck
Dungelbeck
Der an der Bundesstraße zwischen Peine und Dungelbeck gelegene ca. 6 ha große Kiessee wird insbeondere von Raubfischanglern sehr geschätzt. Darüberhinaus sind auch gute Karpfen-Fänge möglich.
Eixe
Eixe
Der ca. 17,5 ha große Eixer Kiessee ist auch über die Peiner Grenzen hinweg vor allem als Badesee bekannt. Als Naherholungsgebiet derzeit Gegenstand von Diskussionen neuer Nutzungskonzepte, ist seine Zukunft als Angelgewässer vorerst noch unbekannt. Nichtsdestotrotz weist er einen guten Bestand an Karpfen, Hechten und Aalen auf.
Handorf I
Handorf I
Der Kiessee Handorf I beherbergt nicht nur das Vereinsheim sondern ist darüber hinaus auch für sein Reichtum an verschiedenen Fischarten, insbesondere Karpfen, Forelle, Aal, Zander und Hecht bekannt. Mit ca. 25,5 ha ist er das größte Vereinsgewässer.
 
Handorf II
Handorf II
Der Kiessee Handorf II ist mit ca. 20,5 ha der etwas kleinere "Bruder" von Handorf I. Ebenfalls einen guten Bestand an Karpfen und Zander aufweisend, stellt er eine nette Alternative dar. Seit 2002 ist auch das Beangeln der Seeforelle freigegeben.
 
Handorf III
Handorf III
Handorf III ist mit ca. 3,5 ha ein kleinerer Kiessee, der einen guten Bestand and Karpfen, Schleie und Hecht aufweist.
Klein Ilsede
Ilsede
Direkt an der B444 liegt der 7,2 ha große Teich Klein Ilsede. Hauptsächlich werden hier Aale, Hechte, Karpfen und Schleien gefangen.
Plockhorst
Plockhorst
Das imposante Vereinsgewässer zwischen Plockhorst und Eickenrode wird vor allem durch seinen Bestand an Aal und Zander sowie Karpfen geschätzt. Seine Fläche von ca. 15 ha ist zum Teil von einer dichten Baumreihe eingefaßt.
Rosenthal
Rosenthal
Der Abraumbetrieb in dem vor allem neben Handorf I als das beste Hechtgewässer des Vereins bekannte Kiessee ist seit einiger Zeit eingestellt. In unmittelbarer Nachbarschaft zu den Seen Berkum I+II gelegen, komplettiert dieser ca. 9 ha große See, der ebenfalls einen ausgesprochen guten Karpfenbestand aufweist, das Angebot an interessanten Angelmöglichkeiten.
Schwanensee
Schwanensee
Am Rande der Stadt Peine gelegen, bietet der Schwanensee mit seinen kapitalen Aalen auf etwa 3 ha eine Möglichkeit, auch in Stadtnähe ein paar schöne Angelstunden zu verleben. Auch Schleien und Hecht werden hier gefangen.
Tagebau
Tagebau
Der Tagebau ist mit seinen ca. 2,3 ha Wasserfläche ein attraktives Aal, Hecht und Schleiengewässer.
Vöhrum I
Vöhrum I
Das Gewässer Vöhrum I ist eine ehemalige Tonkuhle mit ca. 2,5 ha Wasserfläche. Sehr schön von dichten Baumreihen und einer natürlichen Ufervegetation eingefaßt, bietet sie ein schönes Ambiente beim Ansitz auf Karpfen, Schleie, Aal und Hecht.
Vöhrum II
Vöhrum II
Die ehemalige Tonkuhle Vöhrum II ist neben der größeren Vöhrum I gelegen und hauptsächlich Ziel von Karpfen und Weißfischanglern. Die Gewässergröße beträgt ca. 1,5 ha.
Wahle
Wahle
Der Kiessee Wahle ist ca. 7,5 ha groß und nicht zuletzt wegen seines guten Regenbogenforellen-, Karpfen- und Schleien-Bestandes gefragt.
Wehnsen
Wehnsen
Der Wehnser Kiessee ist nicht nur ein beliebter Badesee sondern auch ein echter "Allrounder" unter den Angelseen. Hier wird auf ca. 5,8 ha neben der Regenbogenforelle auch Karpfen, Zander, Aal und Hecht gefangen.
 

Der Besatz

Der Besatz umfaßt ein breites Spektrum an beangelbaren Fischarten, das je nach Gewässer unterschiedlich ist. Einzelheiten könnt Ihr den Beschreibungen der jeweiligen Gewässer sowie dem Kapitel Besatzmaßnahmen entnehmen.


Raubfischarten
  • Aal
  • Barsch
  • Hecht
  • Regenbogenforelle
  • Wels (Handorf I)
  • Zander
Friedfischarten
  • Schleie
  • Spiegel-, Schuppen- und Graskarpfen
  • Diverse Weißfischarten

Auszug aus der Gewässerordnung und weitere Hinweise

Jeder Fischende ist verpflichtet die bestehenden Gesetze und Verordnungen, das Tier- und Naturschutzgesetz zu beachten.

Der folgenden Bestimmungen und Hinweise gelten ausschließlich für die Seen des Vereins sowie für die Fuhse. Für den Kanal gelten eigene Bestimmungen und Hinweise.

Die Bestimmungen der einzelnen Gewässer sind dem Gewässerhandbuch zu entnehmen, das stets mitzuführen ist.

Folgende Papiere sind stets mitzuführen: Sportfischerpass, Fischerei-Erlaubnisschein und Gewässerhandbuch

Die Angaben und Bestimmungen zu den Gewässern auf diesen Seiten sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Vollständig und bindend sind ausschließlich die in den (Fischerei-)Erlaubnisscheinen und im Gewässerhandbuch ausgewiesenen Bestimmungen.

Die Gewässerordnung ist ein Teil der Satzung des Vereins und ist für alle Mitglieder und Gastangler bindend. Verstöße gegen die Gewässerordnung ziehen Maßnahmen, wie in der Satzung vorgesehen, nach sich.

Die geltenden Schonzeiten, Mindestmaße und Fangmengen sind grundsätzlich und ausnahmslos einzuhalten.

Als Fanggerät sind maximal 3 Handangeln mit freier Köderwahl zugelassen. Abweichende Bestimmungen sind den einzelnen Gewässerbeschreibungen bzw. dem Fischerei-Erlaubnisschein zu entnehmen.

Jeder untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fisch ist, auch wenn er eingehen sollte, sofort schonendst in das Gewässer zurückzusetzen. Desgleichen alle im Hochlaich stehenden Fische.
Jeder gefangene, maßige Fisch ist sofort in die Fangkarte einzutragen. Dabei ist der Fangtag, das Maß (cm, Gewicht) und das Gewässer zu vermerken. Entnommene Weissfische und Barsche sind am Ende des Angelns einzutragen.

Pro Tag dürfen je 2 maßige Edelfische pro Art entnommen werden.
Weißfische dürfen insgesamt 20 Stück pro Tag entnommen werden. Aal keine Stückzahlbegrenzung. Ausnahme: Wels 1 Stück..
Hier die erlaubten Fangmengen im Überblick.

Senken sind in allen Seen und der Fuhse in der Größe 1 x 1m erlaubt. Im Kanal ist die Verwendung einer Senke nicht erlaubt.
Edelfische dürfen nicht als Köderfische verwendet werden.

Kennzeichnung von PKW's

Wir möchten an dieser Stelle recht herzlich alle aktiven Mitglieder bitten, Ihre PKW's, die sie an den Gewässern parken, nach Möglichkeit mit unserem Vereinsemblem zu kennzeichnen. Das erleichtert den Gewässerbeauftragten und AngelkollegInnen sowie am Kanal der Wasserschutzpolizei, bereits im Vorfeld einen PKW als vereinszugehörig zu erkennen.

Vielen lieben Dank.

Ein entsprechender Innenaufkleber für die Autoscheibe ist zu den Sprechzeiten im Vereinsheim für eine geringe Gebühr erhältlich.


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